Die 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in ihrer geltenden Fassung ermöglicht den Feuerwehren des Landkreises Kelheim den Wiedereinstieg in den Ausbildungs- und Übungsbetrieb.
Näheres dazu ist dem Amtsblatt für den Landkreis Kelheim Nr. 12 vom 19.02.2021 zu entnehmen.
Zudem hat der Landesfeuerwehrverband nach intensiven Beratungen und Abstimmungen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern und der Kommunalen Unfallversicherung Bayern ein Anschreiben und Hinweise für den Wiedereinstieg in einen moderaten und verantwortungsbewussten Übungs- und Ausbildungsbetrieb erstellt.
Das bisherige Ampelmodell wurde als nicht mehr zielführend angesehen und verliert deshalb seine Gültigkeit.
Hinweise zum Ausbildungs- und Übungsdienst in den Feuerwehren in der Corona Pandemie
Ergänzende Information zu den Hinweisen zum Ausbildungs- und Übungsdienst
Muster-Hygienekonzept, FAQs und viele weitere Informationen sind der Homepage des Landesfeuerwehrverbandes zu entnehmen.
https://www.lfv-bayern.de/aktuelles/informationen-des-landesfeuerwehrverbandes-bayern-zum-coronavirus/