11.01.2010 - Zusammenlegung AU und HU - Änderung der StVZO |
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![]() hiermit möchte wir Ihnen mitteilen, dass seit dem 01.01.2010 die Abgasuntersuchung (AU) Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU) geworden ist. § 47a StVZO - Abgasuntersuchung - gibt es daher nicht mehr. Damit ist auch die bisherige Sonderregelung des StMWIVT vom 20.02.2003 für die Abgasuntersuchung von Fahrzeugen der Feuerwehren und des Kat-Schutzes obsolet.
Ab
dem 01.01.2010 werden keine AU-Plaketten mehr am vorderen amtl. Kennzeichen neu
angebracht. Die abgelaufene AU-Plakette wird nach erfolgter Hauptuntersuchung
entfernt und die HU-Plakette am hinteren amtl. Kennzeichen signalisiert dann
alleine eine gültige HU inklusive einer AU. Die AU ist nun zwar Bestandteil der
HU, kann aber dennoch gesondert von anerkannten Werkstätten durchgeführt werden
Das
StMWIVT erarbeitet daher zurzeit eine neue Sonderregelung für
Untersuchungsfristen von Fahrzeugen der Feuerwehren und des Kat-Schutzes. Es
wird weiterhin bei den wiederkehrenden Untersuchungsfristen von 8 Jahren für
die AU und 2 Jahren für die HU bleiben. Bei den Untersuchungsfristen wird es
damit keine Änderungen geben.
Sobald
die neue Sonderregelung veröffentlicht worden ist, werden wir Sie entsprechend
informieren. Auch in der nächsten Brandwacht wird ein entsprechender Hinweis
enthalten sein.
Wir
bitten davon Kenntnis zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Haslbeck, Dipl. - Ing. (FH)
Technischer Amtsrat |
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