Seit Januar 2013 ist es in Bayern Pflicht, in neu gebauten Wohnungen Rauchwarnmelder zu installieren.
Nach einer Übergangsfrist bis Ende 2017 müssen alle Wohnungen und Einfamilienhäuser nachgerüstet und mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.
Doch wie genau sieht die gesetzliche Regelung aus? Wo und wie müssen die Rauchwarnmelder installiert werden? Wer ist für den Einbau oder die Betriebsbereitschaft der Geräte verantwortlich?

Die bayerischen Ministerien haben dazu ein Faltblatt veröffentlicht, das durch die Beantwortung häufig gestellter Fragen ergänzt wird.

pdfDownload Faltblatt

pdfDownload Fragen und Antworten

 

rrl social media posts 1080x1080 03Informieren Sie sich jetzt zum Thema Rauchmelder und Verhalten im Brandfall:

Rauchmelder retten Leben – DAS INFOPORTAL FÜR VERBRAUCHER

https://www.rauchmelder-lebensretter.de/