Am 01.09.2021 ist die 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten.

pdf 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Mit Schreiben vom 16.09.2021 hat das Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration diesbezüglich aktualisierte Hinweise für den Dienst-, Ausbildungs- und Übungsbetrieb der Feuerwehren sowie Vereinsaktivitäten während der Corona-Pandemie herausgegeben.

pdf Hinweise für den Dienst-, Ausbildungs- und Übungsbetrieb

Relevante Änderungen für die Kinder- und Jugendarbeit sind zudem auf der Homepage der Jugendfeuerwehr Bayern https://jf-bayern.de/cms/index.php/aktuelles/aktuelles-berichte-land/741-kinder-und-jugendarbeit-nach-der-14-bayifsmv zusammengefasst.