Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Kelheim hat über mehrere Tage den Wert von 100 überschritten.
Entsprechend § 20 Abs. 3 der geltenden 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, ist der Ausbildungs- und Übungsbetrieb der Feuerwehren auch bei einer Inzidenz über 100 rechtlich möglich.
12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Es ist aber sicherlich sinnvoll, diesen auf das Notwendigste zu beschränken und die Infektionszahlen vor Ort zu beachten.
Vor allem sollte von gemeinsamen Übungen mehrerer Feuerwehren möglichst abgesehen werden.
Was die Kreisausbildung und Abnahmen vor Ort betrifft, wird die Entscheidung ebenfalls vom örtlichen Infektionsgeschehen im Einzelfall abhängig gemacht.
Zudem verweisen wir auf die Hinweise des Landesfeuerwehrverbandes, die nach intensiven Beratungen und Abstimmungen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern und der Kommunalen Unfallversicherung Bayern erstellt wurden.
Hinweise zum Ausbildungs- und Übungsdienst in den Feuerwehren in der Corona Pandemie
Ergänzende Information zu den Hinweisen zum Ausbildungs- und Übungsdienst
Muster-Hygienekonzept, FAQs und viele weitere Informationen sind der Homepage des Landesfeuerwehrverbandes zu entnehmen.